Nov 202015
 

Big Data und die Demokratie aus verfassungsrechtlicher Sicht

von Dr. Philipp Richter, Universität Kassel

1 Risiken 

Wird Big Data nicht reguliert, gefährdet es grundlegende demokratische Prinzipien und Rechtspositionen des Grundgesetzes:

  • Big Data erlaubt es, jeden Wähler zu durchleuchten und ihn bezüglich seines Wahlverhaltens intensiv zu beeinflussen. Damit kann Big Data das Wahlgeheimnis umgehen und die Wahlfreiheit gefährden.

  • Big Data ermöglicht es insgesamt, Menschen in messbare und steuerbare Objekte zu verwandeln. Big Data erlaubt es, Menschen emotional zu manipulieren und emotionale Zustände sowie soziale Bindungen gezielt zur Verhaltenssteuerung auszunutzen. Die persönliche und die demokratische Handlungsfreiheit sind hierdurch stark gefährdet.
  • Big Data erlaubt es, aus Alltagsdaten auf die politische Gesinnung zu schließen. Der Satz „Das Private ist politisch“ erfährt hier eine neue Bedeutung.
  • Big Data erlaubt es, die Teilnahme an politischem Protest zu überwachen.
  • Big Data erlaubt es, die Auswahl von Nachrichtenthemen für jeden Einzelnen gezielt zu steuern.
  • Big Data erzeugt Furcht vor negativen Verhaltensprognosen und kann so Konformität befördern.
  • Big Data kann unsolidarisch wirken und Bürger in gegenseitige informationelle Sicherheitslücken verwandeln.
  • Big Data kann gemeinwohlorientierte Politik durch den individuellen Konsum von Politik ersetzen.
  • Big Data kann durch seine Verhaltensprognosen die Meinungsfreiheit aushebeln.
  • Big Data kann politische Entscheidungen als alternativlos darstellen und gleichzeitig diskriminierend wirken.

2 Regulierung

Big Data sollte aufgrund seiner positiven Potentiale für die Gesellschaft nicht grundsätzlich verboten werden. Big Data sollte aber unbedingt sozialverträglich und demokratieverträglich reguliert werden.

  • Der Datenschutz sollte gegenüber Big Data unbedingt aufrechterhalten und fortentwickelt werden. Dies schützt nicht nur die persönliche Willens- und Handlungsfreiheit jedes Einzelnen, sondern auch die demokratische Freiheit und damit die Souveränität des ganzen Volkes.
  • Analysen des individuellen Wahlverhaltens sollten ausdrücklich verboten werden. Hierzu gehören auch freiwillig erteilte Auskünfte. Das Wahlgeheimnis ist  kein Bürgerrecht, es ist eine Bürgerpflicht.
  • Die wenigen bestehenden Rechtsnormen über Scoring und automatisierte Entscheidungen sollten fortentwickelt werden. Die Transparenz und Überprüfbarkeit solcher Verfahren sollte dabei deutlich erhöht werden.
  • Es sollte demokratisch entschieden werden, welche Daten, egal ob personenbezogen oder anonym, in Big Data einfließen dürfen und welche nicht. Dies schützt gegen Ungleichbehandlungen und vermindert den normativen Druck von Statistik.
  • Es sollte demokratisch entschieden werden, welche Arten von Statistiken veröffentlicht werden dürfen und welche nicht. Dies schütz wiederum die persönliche und demokratische Handlungsfreiheit.
  • Die Entscheidung, wofür und wie Big Data eingesetzt werden darf, sollte demokratisch getroffen und kann nicht internationalen Firmen überlassen werden. Die Auswirkungen von Big Data können so grundlegend sein, dass diese Technik demokratisch mitgestaltet werden sollte.

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